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Fragen rund um die Mitgliedschaft
Fragen rund um die MitgliedschaftQ. Was kostet die Mitgliedschaft?
Unser Beitragssystem ist sehr einfach.
^ TOP Q. Wer zählt zu einer Familie?
Als eine "Beitragsfamilie" gelten Eltern/Paare (zwei Erwachsene) und dazugehörende Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Auf Antrag können ältere Kinder bis zum Ende ihrer Ausbildung im Familienverbund geführt werden. Bankverbindung und Adresse müssen für alle Familienmitglieder gleich sein. ^ TOP Q. Wer zählt nicht zu einer Familie?
Reine Zahlungsgemeinschaften können den Familienrabatt nicht in Anspruch nehmen. Beispiel: Die Großeltern einer Familie sind Vereinsmitglieder und möchten für ihre erwachsenen Kinder den Beitrag bezahlen. Das können sie als so genannte Fremdzahler, aber diese Kinder sind separate Mitglieder mit den entsprechenden Beitragssätzen. ^ TOP Q. Wie und wann muss der Mitgliedsbeitrag bezahlt werden?
Der Beitrag kann viertel-, halb- oder ganzjährlich gezahlt werden. Der Beitrag ist im Voraus fällig und wird grundsätzlich im Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierzu eine Einzugsermächtigung. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann mittels Beitragsrechnung (Gebühr 1,00 Euro) gezahlt werden, dabei ist vierteljährliche Zahlungsweise nicht möglich. ^ TOP Q. Wird eine Aufnahmegebühr erhoben?
Ja. Sie beträgt zur Zeit 25,00 Euro. Sie wird bei gleichzeitigem Eintritt mehrerer Familienmitglieder nur einmal erhoben. ^ TOP Q. Wann wird der Beitrag abgebucht?
Jeweils am 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober. Der Termin kann wegen unterschiedlicher Bankbearbeitungszeiten um 2 bis 3 Tage variieren. ^ TOP Q. Was passiert, wenn die Kontonummer nicht mehr stimmt oder keine Deckung auf dem Konto vorhanden ist?
Der Verein wird dann mit einer Bankgebühr belastet, der fällige Beitrag wird nicht dem Vereinskonto gutgeschrieben. Diese Gebühren müssen wir an das Mitglied weitergeben. ^ TOP Q. Wann und wie kann ich die Mitgliedschaft beenden?
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist laut gültiger Satzung nur zum 30.6. oder 31.12. eines Jahres zulässig. Die Kündigung muss 6 Wochen vor dem Austrittstermin dem Vorstand in schriftlicher Form vorliegen. Die Kündigung wird vom Verein immer, in der Regel innerhalb von 6 Wochen, schriftlich bestätigt. Sollte also ein Mitglied, das gekündigt hat, keine Bestätigung erhalten und auch die Vereinszeitschrift weiter zugestellt bekommen, sollte es sich unbedingt mit der Mitgliedswartin Renate Thomaschewski in Verbindung setzen. ^ TOP Q. Wie kann ich Einfluss auf das Vereinsgeschehen nehmen?
Der Verein lebt von seinen ehrenamtlichen Helfern, Übungsleitern und Vorstandsmitgliedern beiderlei Geschlechts. Jede qualifizierte Mithilfe und Anregung ist willkommen. Für jedes Mitglied ist die Vereinssatzung bindend. Durch aktive Teilnahme an der Jahreshauptversammlung kann Einfluss auf die Vereinspolitik genommen werden. ^ TOP Q. Weitere Fragen an unsere Mitgliedswartin?
Wenn Sie noch weitere Fragen zur Mitgliedschaft haben, können Sie diese gerne telefonisch (0611-544487) oder per Mail an unsere Mitgliedswartin Renate Thomaschewski richten. ^ TOP AnmeldungQ. Wie werde ich Mitglied?
Drucken Sie sich das Anmeldeformular aus und senden Sie es uns ausgefüllt per Post zu. Natürlich können Sie es auch bei Ihrem Übungsleiter abgeben. Bitte beachten Sie unsere Mitgliedsinformationen. Eine Übersicht unserer aktuellen Beiträge finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch unser besonderes Angebot für Familien. ^ TOP Q. Warum kann ich mich nicht online anmelden?
Ganz einfach. Wenn Sie Mitglied werden möchten, benötigen wir für das Lastschriftverfahren Ihre Bankverbindung. Diese Daten würden ungesichert über das Netz gehen und könnten von Dritten eingesehen werden. Das möchten wir natürlich vermeiden. Darüber hinaus benötigen wir für das Einzugsverfahren Ihre Unterschrift. ^ TOP |
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